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Yachthafen

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Unser Hafen liegt auf der Halbinsel Tihany, am wohl reizvollsten Platz des Plattensees. Die gut gestaltete Anlage bietet 70 Liegeplätze, alle mit Strom- und Wasseranschluss; die Skipper können bequem an Dalben festmachen. Im Hafen stehen unseren Gästen Küche, Aufenthaltsraum, Sanitäranlagen und bewachte Parkplätze zur Verfügung.

In der Umgebung sind mehrere Hotels, Gasthäuser und Privatunterkünfte vorhanden, viele Restaurants bieten die besten internationalen und ungarischen Gerichte an. Der Hafen ferfügt auch über ein kleines, sehr gepflegtes Strandbad, und ein Beach-Bar.


VERBRINGEN SIE IHREN SOMMER-SEGELURLAUB MIT IHREM EIGENEN BOOT BEI UNS!

Für Gastsegler, die für einen mehrwöchigen Urlaub oder auch zu einem Kurzaufenthalt im Rahmen eines Wandertörns in unseren Hafen kommen, halten wir Gastplätze bereit. Für Trailerboote steht unser 5 Tonnen Kran zur Verfügung. Unser Hafen ist auch ein idealer Ausgangspunkt für einen Segel-Wandertörn am Plattensee. Wir kranen Ihr Boot und bewachen Ihr Auto samt Trailer im Hafengelände währens Ihres Törns. Für einen mehrtägen Aufenthalt empfiehlt sich eine Voranmeldung.


 Preisliste der Hafenleistungen für Gäste 2010  Preis*
 Gastplätze    6.000 Ft/Nacht
 Kranen incl. Reinigung des Unterwasserschiffes  15.000 Ft
 Aufriggen    6.000 Ft
 Abriggen    6.500 Ft
 Deck waschen    5.500 Ft
 Abdecken des Schiffs mit Ihren Planen    5.500 Ft
 Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten    5.500 Ft/Std + Material
 Antifouling-Anstrich    5.500 Ft/Std + Material
 Bewachter Parkplatz      1.000 Ft/Tag
 Bootshänger-Aufbewahrung      600 Ft/Tag
 Winterlager  80.000 Ft/Saison
* Preise inc. 25% Mwst.
Bilder


Gyula Bánó jr.
Hafenkapitän

(+36) 20 468 5477
Gyula.bano@thesail.hu

András Klepeisz
Hafenmeister

Gyula Bánó sen.
Hafenmeister

Andrea Rutai
Geschäftsführerin

(+36) 20 961 6838
Andi.rutai@thesail.hu



Unsere Addresse

THE Yachthafen
H 8237 Tihany,
Kenderföld utca 19.
Tel./fax: (+36) 87 448 707


SO FINDEN SIE UNS, WENN SIE AUF DEM LANDWEG KOMMEN

Fahren Sie an der Uferstraße, die vom Tihanyer Fährhafen in Richtung Balatonfüred (bzw. zur Staatsstraße 71 ) führt. In ca. 1 km Entfernung vom Fährhafen finden Sie unsere Hafen auf der rechte Seite.


Gewahrleistung eines Boatliegeplatzes für Jahr 2010

   Kategorie 1  Kategorie 2  Kategorie 3  Kategorie 4
 Bootabmessung (feet)  0-18  18,1-24  24,1-30  30,1-
 Bootabmessung (meter)  0-5,5  5,6-7,3  7,4-9,1  9,2
 HUF inc. 25% Mwst  350 000  495 000  650 000  760 000
Kurtaxe HUF 5000 / Jahr / Liegeplatz


Oben angeführter Betrag beinhaltet nachstehende Dienstleistungen:
  • Benutzung des Anlegeplatzes
  • Winteraufbewahrung
  • Kranarbeiten
  • Bootsrumpfreinigung, nur im Falle von mit Algenabweisern behandelten Booten
  • Parkmöglichkeit für je einen Kraftwagen
  • Lagerung des Hafen Trailers
  • Benutzung des WC-s, der Dusche, der Küche und des Gesellschaftsraumes
  • Elektrischer Anschluss, Wasserentnahme
  • Wireless Internet-Anschluss im Hafen
  • Kabelfersehen
ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINDUNGEN - 2007
  1. Die Dienstleistungen des Vermieters:
    1. Gewährung eines Anlegeplatzes in der Saison (vom 1. April bis zum 31. Oktober).
    2. Gewährung des Lager-platzes für Bootlagerungsstützen oder für den Anhänger in der Saison.
    3. Gewährung des Bootlager-platzes am Festland im Winter (vom 1. Oktober bis zum 30. April).
    4. Die Bootsaushebung im Herbst (ohne Mastabtakelung), die Reinigung des Bootsrumpfes (nur im Falle der Verwendung von algenabweisender Farbe), und das Zuwasserlassen im Frühling.
    5. Wasserentnahmestelle und Stromanschluss (Steckdose 220 V, 6A) am Anlegeplatz.
    6. Gewährung von Küche, Waschraum, Kraftfahrzeugparkplatz, sanitären Räumen sowie einer sauberen, kultivierten Umgebung in der Saison.
    7. Die ständige Bewachung der Einrichtung.
  2. Der Anlege- und Lagerungsort des Bootes wird von den Parteien gemeinsam festgelegt. Der Vermieter ist berechtigt, den Anlegeplatz wegen Arbeitsverrichtung und bei Veranstaltungen provisorisch zu ändern, und das Boot zu verlegen.
  3. Der Zeitpunkt der Kranarbeiten wird aufgrund einer Abstimmung vom Vermieter bestimmt. (Die Kranarbeiten können vom Vermieter auch in Abwesenheit des Mieters durchgeführt werden.) Von diesem Zeitpunkt abweichende Kranarbeiten, sowie Kranarbeiten über 5 Tonnen werden im Auftrag des Mieters vom Vermieter gegen Sondergebühren verrichtet.
  4. Der Hafen ist ein geschlossenes Gelände, jeder gemietete Anlegeplatz beeinhaltet einen Kraftfahrzeugparkplatz. Die Benutzung der Parkplätze für weitere Pkws ist nur bei Bezahlung der bekannt gemachten Tagesparkgebühr möglich.
  5. Das Hafengelände ist bewacht. Die Haftung des Vermieters erstreckt sich aber trotz der Bewachung nicht auf Schäden, die in dem Kraftwagen und im Boot bzw. in beweglichen Sachen und in Bargeld sowie durch unvermeidbare Naturschäden entstanden sind. Der Vermieter wird von seiner Haftung befreit, wenn der Schadensfall durch das vorsätzliche oder fahrlässige Verhalten des Mieters entstanden ist bzw. in dem Fall, wenn der Mieter mit dem Verstoß gegen vorliegenden Vertrag den Schadensfall verursacht. Im Falle der Schadensverursachung durch eine Drittperson wird der Schadensanspruch durch den Mieter geltend gemacht. Der Mieter haftet für seine Gäste.
  6. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter über am in der gemieteten Anlegestelle platzierten Boot entstandene eventuelle Schäden umgehend zu informieren, und bis zum Eintreffen des Mieters die notwendigen Schadenminderungsaufgaben mit den zur Verfügung stehenden Mitteln und nach Möglichkeit durchzuführen. Der Gegenwert der im Laufe der Schadenminderung verwendeten Materialien wird dem Mieter vom Vermieter in Rechnung gestellt.
  7. Der Mieter muss für das Boot über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen.
  8. Die Bereitstellung eines zur betriebsmäßigen Benutzung verwendbaren und über entsprechende Tragfähigkeit verfügenden Bocks oder Anhängers obliegt dem Mieter. Der Vermieter übernimmt die Aufbewahrung und die Nutzung nur von Mitteln, die den Sicherheits- und Arbeitsschutzanforderungen entsprechen.
  9. Der Mieter kann auf dem Gelände des Hafens keine gewerbliche Tätigkeit ausüben. Bei Bedarf kann in dieser Hinsicht eine gesonderte Vereinbarung mit dem Vermieter getroffen werden.
  10. In der Periode zwischen dem 1. Mai und dem 30. September kann keine Aufbewahrung am Ufer erfolgen, den Fall einer Havarie und der Schadensvorbeugung ausgenommen bzw. im Falle einer Sondervereinbarung mit dem Hafenleiter.
  11. Das angelegte Boot darf nicht aus der Ebene der Holzpfähle hinausragen, der Wasserweg hinter den Pfählen muss offen gehalten werden.
  12. Der Vermieter übernimmt im Rahmen seiner Kapazität auch Reparaturarbeiten für den Mieter. Der Vermieter übernimmt die Haftung im Falle von Reparaturarbeiten nur für die auf dem Reparaturarbeitsblatt angeführten Arbeiten. Bootsreparaturarbeiten können nur in begrenztem Kreis, und nur so durchgeführt werden, dass dadurch die Umwelt nicht verschmutzt und gestört wird. Ein fremder Unternehmer kann nur in dem Falle im Auftrag des Mieters auf dem Hafengelände arbeiten, wenn der Vermieter zur Arbeitsverrichtung vorangehend zugestimmt hat.
  13. Der Vermieter hat das Recht, ohne Verletzung des Rechts des Mieters zur bestimmungsgemäßen Nutzung den leerstehenden Anlegeplatz zu nutzen.
  14. Der Mieter kann das Mietobjekt weder teilweise, noch als Ganzes an Drittpersonen überlassen. Änderungen bezüglich des Bootes oder des Eigentümers sind vom Mieter binnen 10 Arbeitstagen an den Vermieter bekannt zu geben.
  15. Der vom Mieter abgeschlossene Anlegeplatz-Mietvertrag gewährt kein Mietvorzugsrecht für das nächste Jahr.
  16. Die Kurtaxa ist in der Mietgebühr nicht enthalten.
  17. Beiden Parteien obliegt die Einhaltung der Schifffahrtsordnung und der Hafenordnung.
  18. Der Mieter ist verpflichtet, sein Schiff sicher, mit entsprechenden Tauen zu befestigen, das Boot ständig in einem technisch tadellosen, andere nicht gefährdenden Zustand zu halten. Die bewegliche Takelage muss im Abstand vom Mast befestigt werden, um vom Wind verursachte Schläge zu vermeiden.
  19. An den Anlagen und Objekten des Hafens können keine Eingriffe vorgenommen werden. Es ist verboten, an Holzkonstruktionen Befestigungen mit Nägeln oder Schrauben (Fußmatte, Pfahlpuffer) vorzunehmen.
  20. Es dürfen nur standardmäßige, mit entsprechendem Kontaktschutz versehene Anschlüsse und elektrische Leitungen verwendet werden.
  21. Im Hafen darf nur mit reduzierter Geschwindigkeit, ohne Wellenschlag gefahren werden.
  22. Jegliche Ruhestörung (Motorenlauf, lautes Radio, usw.) muss allgemein, zwischen 22.00 Uhr und 8.00 Uhr jedoch besonders vermieden werden.
  23. Abwasser, Müll und ölverschmutztes Wasser darf nicht in das Hafenbecken geleert werden.
  24. Hunde können auf das Hafengelände nur an der Leine, ohne Störung und Gefährdung der anderen Gäste geführt, das Tier kann nicht auf grünes Gelände geführt werden, eine eventuelle Reinigung obliegt dem Eigentümer. Eintritt auf dem Strand ist für Hunde verboten.
  25. Der von der Behörde zugelassenen Hafenordnung gemäß ist das Angeln auf dem Hafengelände verboten.
  26. Auf dem Parkplatz können nur Personenkraftwagen geparkt werden.
  27. Die Parteien können bei der schuldhaften und wesentlichen Verletzung des vorliegenden Vertrages diesen mit 15 Tagen kündigen. Bei Kündigung wird im Falle der Schuldfreiheit des Vermieters keine Mietgebühr zurückgezahlt, bei Schuldfreiheit des Mieters steht ihm die Mietgebühr zeitanteilig zu.
  28. In den in vorliegendem Vertrag nicht geregelten Fragen ist das ungarische Recht, und vor allem die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs maßgebend.
  29. Die Parteien regeln ihre aus vorliegendem Vertrag entstandene Streitfragen auf friedlichem Wege, und bedingen für den Fall eines Prozesses die ausschließliche Zuständigkeit des Magyar Gazdasági Kamara mellett szervezett Állandó Választottbíróság /Gericht des Ungarischen Wirtschaftskammers/ aus.
Vorliegende Allgemeine Vertragsbedingungen bilden die untrennbare Anlage des Anlegeplatz-Mietvertrages.

Tihany, September 2006.